AGB

Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen

I.  Geltung
1.  Die  nachfolgenden  allgemeinen  Liefer-  und  Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB  genannt) gelten für alle vom Fotografen durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
2.  Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots des Fotografen durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung.
3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.
4.  Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrükkliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.

II.  Auftragsproduktionen
1. Soweit der Fotograf Kostenvoranschläge erstellt,  sind diese unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese erst dann vom Fotografen anzuzeigen, wenn erkennbar wird, dass hierdurch eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15 % zu erwarten ist. Wird die vorge- sehene Produktionszeit aus Gründen überschritten,  die der Fotograf nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.
2. Der Fotograf ist berechtigt,  Leistungen von Dritten, die zur Durchführung der Produktion eingekauft werden müssen, im Namen und mit Vollmacht sowie für Rechnung des Kunden in Auftrag zu geben.
3.  Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem Kunden nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden, durch den Fotografen ausgewählt.
4.  Sind dem Fotografen innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Aufnahmen keine schriftlichen Mängelrügen zugegangen, gelten die Aufnahmen  als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

III.  Überlassenes Bildmaterial (analog und digital)
1.  Die  AGB gelten für jegliches dem Kunden  überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.
2.  Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte  Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheber- rechtsgesetz handelt.
3. Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige  Leistungen, die zu vergüten sind.
4.  Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet  wird.
5.  Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen  Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.
6.  Reklamationen, die den Inhalt  der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von zwei Wochen nach Empfang mitzuteilen.  Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.

IV.  Nutzungsrechte
1.  Der Kunde  erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches  Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung.  Veröffentlichungen im Internet oder die Einstellung in digitale Datenbanken sind vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen  zeitlich begrenzt auf die Dauer der Veröffentlichungszeiträume des entsprechenden  bzw. eines vergleichbaren Printobjektes.
2.  Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100% auf das jeweilige Grundhonorar.
3.  Mit der  Lieferung wird lediglich das  Nutzungsrecht  übertragen für die  einmalige Nutzung des Bildmaterials zu  dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r  sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich der Nutzungszweck, für den das Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins oder der Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist.
4.  Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung  ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen. Das gilt insbesondere für:
–  eine  Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken, jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials,
–  die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art (z.B. magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM, DVD, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung und Verwaltung des Bildmaterials gem. Ziff.III 5. AGB dient,
–  jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf digitalen Datenträgern, jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online- Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt),
–  die Weitergabe  des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern,  die zur öffentlichen  Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.
5.  Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des  Fotografen und nur bei Kennzeichnung mit [M] gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.
6.  Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.
7.  Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung sämtlicher Zahlungsansprüche des Fotografen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis.

V. Haftung
1.  Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es  sei  denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht  hinaus,  z. B. für abgebildete Werke der bildenden oder angewandten Kunst  sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen  etc. obliegt  dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.
2.  Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.

VI. Honorare
1.  Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto- Marketing  (MFM). Das Honorar versteht  sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Es sei denn es wurde etwas anderes vereinbart.
2.  Mit dem vereinbarten Honorar wird die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß Ziff. IV. 3 abgegolten.
3.  Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
4.  Der Honoraranspruch ist bei Ablieferung der Aufnahme fällig. Wird eine Produktion in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar mit jeweiliger Lieferung fällig. Der Fotograf ist berechtigt, bei Produktionsaufträgen Abschlagszahlungen entsprechend dem jeweils erbrachten Leistungsumfang zu verlangen.
5.  Das Honorar gemäß VI. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. Bei Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout- und Präsentationszwecke fällt  vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens EURO 75,00 pro Aufnahme an.
6.  Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur mit unbestrittenen  oder  rechtskräftig   festgestellten  Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen  aber entscheidungsreifen Gegenforderungen.

VII. Rückgabe des Bildmaterials
1. Analoges Bildmaterial ist in der gelieferten Form unverzüglich nach der Veröffentlichung oder der vereinbarten Nutzung, spätestens jedoch 3 Monate nach dem Lieferdatum, unaufgefordert zurückzusenden; beizufügen sind zwei Belegexemplare. Eine Verlängerung der 3-Monatsfrist bedarf der schriftlichen Genehmigung des Fotografen.
2.  Digitale Daten sind nach Abschluss der Nutzung grundsätzlich zu löschen bzw. sind die Datenträger zu vernichten. Der Fotograf haftet nicht für den Bestand und/oder die Möglichkeit einer erneuten Lieferung der Daten.
3.  Überlässt der Fotograf auf Anforderung des Kunden oder mit dessen Einverständnis Bildmaterial lediglich zum Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung oder Veröffentlichung in Betracht kommt, hat der Kunde analoges Bildmaterial spätestens innerhalb eines Monats nach Erhalt zurückzugeben, sofern au dem Lieferschein keine andere Frist vermerkt ist. Digitale Daten sind zu löschen bzw. sind die Datenträger zu vernichten oder zurückzugeben. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie vom Fotografen schriftlich bestätigt worden ist.
4.  Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten in branchenüblicher  Verpackung.  Der Kunde  trägt das  Risiko des Verlusts oder der Beschädigung während des Transports bis zum Eingang beim Fotografen.

VIII. Vertragsstrafe, Schadensersatz
1.  Bei jeglicher unberechtigten  (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung, Verwendung,  Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
2.  Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% auf das vereinbarte bzw. übliche Nutzungshonorar zu zahlen.

IX. erweiterte AGBs

1. Alle auf der Homepage abgebildeten Personen, sind mit deren Einverständnis, bzw. Einverständnis des Auftraggebers veröffentlicht.
Für eine Löschung reicht eine Email, die Fotos werden dann schnellstmöglich, jedoch spätestens nach 72 Stunden gelöscht. Der Fotograf übernimmt keine Haftung.

2. Auftragsvergabe (auch Hochzeit); Die Organisation und Vergabe von Buchungen an den Fotografen, sowohl die Ausführung erfolgt mir größter Sorgfalt, sollte jedoch aufgrund von Umständen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat ( z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüssen, Verkehrsstörungen etc.) kein Fotograf zu dem Fototermin erscheinen bzw. zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden.

Sollte es kurzfristig zum Ausfall des geplanten und namentlich bekannten Fotograf kommen, so darf Fotografie Anna Kaduk einen mitarbeitenden, qualifizierten Fotografen einsetzen, sodass der Kunde nicht ohne Fotograf bleibt. Eine Minderung der vereinbarten Vergütung kann keinesfalls erfolgen.

3. Gutscheine; sind nach vollständiger Bezahlung gültig. Es kann unter keinen Umständen eine Geldrückgabe erfolgen, jedoch kann der Wert anderweitig eingesetzt werden.

4.Archivierung; alle Dateien werden archiviert,  sollte jedoch aufgrund von Umständen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat ( z.B. Einbruch, defekte Elektronische Speichergeräte dadurch verlorene Daten) übernimmt der Fotograf keine Haftung.
Der Fotograf ist keinesfalls zur Archivierung verpflichtet.

5. Reklamation; Nach Abnahme der Daten oder Drucke, kann innerhalb von zwei Wochen ein Mangel angezeigt werden (es gelten keine Mängel an dem eigenen persönlichen Erscheinungsbild oder an der gestalterischen persönlichen Konzeption, künstlerischen Entfaltung, Stil). Der Fotograf hat das Recht auf Ausbesserung. Es erfolgt keine Geldrückgabe.

6. Stornierung eines Termins; sollte schnellstmöglich jedoch spätestens 24 Stunden vor dem eigentlichen Termin erfolgen.
Bei Hochzeiten oder umfangreichen Aufträgen mit Auftragsbestätigung, wird ein Ausfallhonorar von 50% der vereinbarten Vergütung fällig.

7. Nutzungsrechte digitaler Dateien; sind für den privaten Gebrauch zeitlich und inhaltlich uneingeschränkt mit der Zahlung der Rechnung gültig.
Bei Veröffentlichung verpflichtet sich der Kunde, den Fotograf namentlich als Urheber zu nennen. Für alle Nutzungen und Veröffentlichungen, gar Vervielfältigungen über die private Nutzung hinaus, ist das Einverständnis des Fotografen einzuholen und evtl. eine weitere Vergütung zu bezahlen.

8. Versand; unter einer Bestellsumme von € 20,- werden € 2,- Versandkosten fällig. Der Versender trägt keine Haftung für verloren gegangene Sendungen. Der Empfänger kann einen Versicherten Versand wählen und trägt die daraus entstehenden Kosten.

X. Allgemeines
1.  Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei
Lieferungen ins Ausland.
2.  Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3.  Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
4.  Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz des Fotografen.

 

Jeder Auftragnehmer erklärt sich mit den AGBs einverstanden.